Verhaltenskodex für praktizierende Mitglieder

Zu den satzungsgemäßen Zielen von „Neun-Welten e.V.“ gehört es, im Sinne des Gesetzgebers "Schaden für die Volksgesundheit" abzuwenden. Es soll sichergestellt werden, dass Klienten nicht an Scharlatane geraten, die sie unter Vortäuschung ärztlicher Kenntnisse von notwendiger medizinischer Versorgung abhalten, dadurch ihre Gesundheit gefährden, sie finanziell ausbeuten und in psychische Abhängigkeiten bringen. Gegen solche "schwarzen Schafe" wird der Verein konsequent vorgehen, wobei er Verstöße mit allen standesrechtlich möglichen Sanktionen ahnden wird. Als Maßstab dienen dabei die Grundsätze des vorliegenden Neun-Welten-Kodex.
 
Dieser Kodex ist verbindlich für alle aktiven Mitglieder von Neun-Welten - aber auch das Verhalten von Nichtmitgliedern wird daran gemessen werden. Den Neun-Welten-Mitgliedsverbänden steht es frei, zusätzliche Bestimmungen festzulegen, soweit sie dem Neun-Welten-Kodex nicht widersprechen.
Der Neun-Welten-Kodex richtet sich in erster Linie an aktive Mitglieder, die Heiler sind. Sollte jemand durch die Einhaltung des Neun-Welten-Kodex seine Standesethik oder Berufsordnung verletzen, der er ebenfalls unterliegt, so haben deren Bestimmungen Vorrang. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erkennt ein praktizierendes Mitglied von Neun-Welten folgende ethische Richtlinien an, die im Anschluss an den kursiv gedruckten Text mit Erläuterungen versehen sind:
 
I Grundregeln im Umgang mit Klienten
1. Die Willensfreiheit des Klienten bleibt unangetastet. Insbesondere übe ich keinerlei Druck aus, Sitzungen bei mir zu beginnen oder fortzusetzen.
Es liegt in der Verantwortung und freien Entscheidung des Klienten, die Behandlung jederzeit abzubrechen oder fortzusetzen. Klient dürfen nicht getäuscht, manipuliert oder subtil beeinflusst werden, z.B. durch unaufgefordert vorgelegte oder ausgehändigte Dankesschreiben, Zeitungsartikel etc. Der Behandelnde darf den Klienten nicht durch eine vorher festgelegte Anzahl von Sitzungen an sich binden. Diese Regel soll verhindern, dass ein Abhängigkeitsverhältnis entsteht.
2. Ich bin mir meiner Verantwortung gegenüber dem Klienten bewusst in allem, was ich sage, schreibe, tue oder unterlasse.
3. Niemals verspreche ich Heilung oder auch nur Linderung.
Durch die Einhaltung dieser Regel schützt sich der Heiler vor allem vor rechtlichen Konsequenzen, die sich aus der derzeitigen Gesetzeslage in Deutschland, Österreich und den meisten Schweizer Kantonen ergeben. Darüber hinaus soll der Klient nicht durch Erfolgsversprechen - oder Aussagen, die als solche interpretiert werden können - in Abhängigkeit gebracht werden.
4. Ich präsentiere mich nicht als „Wunderheiler“.
Der Begriff "Wunderheiler" nährt die Hoffnung auf sofortige, vollständige Genesung für jedermann. Der Begriff "Heilsorger" entstand in Anlehnung an den Begriff "Seelsorger" und meint die ganzheitliche "Sorge" des Heilers um das "Heil" des Klienten.
5. Ich ermahne meine Klienten, ihre Hoffnung keinesfalls allein auf mich zu setzen.
Der Klient soll bestärkt werden in seinem Vertrauen auf seine Selbstheilungskräfte. Der Heiler soll sich nur als Wegbegleiter des Klienten verstehen und dies ihm gegenüber auch deutlich zum Ausdruck bringen.
6. Im Mittelpunkt meiner Arbeit steht das Bemühen, Klienten mit Geduld, Einfühlsamkeit und Anteilnahme zu begegnen.
Dieses Gebot drückt für Behandler Selbstverständlichkeit aus. Allerdings gibt es Grenzen des Zumutbaren. Auch von einem Behandelnden kann nicht verlangt werden, dass er seine Zeit und Kraft ohne Rücksicht auf sich selbst zur Verfügung stellt (z.B. Telefonate um 2 Uhr nachts entgegenzunehmen hat).
7. Ich kläre Klienten möglichst frühzeitig und umfassend darüber auf, was sie bei mir erwartet. Schriftliche Hinweise darauf, nach den Richtlinien von Neun-Welten, lege ich ihnen vor Beginn der Sitzungen zur Unterzeichnung vor.
Beim ersten Kontakt, spätestens beim ersten Zusammentreffen muss der Klient über den voraussichtlichen Ablauf der Sitzungen, deren Dauer sowie das eventuelle Honorar in Kenntnis gesetzt werden. Fragen sollen direkt und ohne Ausflüchte beantwortet werden. Über unvorhersehbare Änderungen von Sitzungsverläufen wird der Klient vorweg informiert und ihm die Zustimmung oder Ablehnung freigestellt. Es wird empfohlen, dass Heiler und Klient das Neun-Welten-Blatt "Information" Punkt für Punkt miteinander besprechen, dabei eventuelle Unklarheiten beseitigen und es dann  unterschreiben.
 
II Richtlinien für Honorare
1. Meine Bereitschaft zu helfen richtet sich nicht nach der Zahlungsfähigkeit meiner Klienten.
Die Hilfsbereitschaft des Behandelnden  soll nicht von den finanziellen Möglichkeiten des Klienten abhängen. Es ist Behandlern aber nicht generell zuzumuten, nur unentgeltlich zu arbeiten - insbesondere dann nicht, wenn sie hauptberuflich tätig und auf Einnahmen angewiesen sind. Transparenz beim Honorar und Rücksichtnahme auf sozial schwache Klienten sind unerlässlich.
2. Die vom Dachverband Geistiges Heilen empfohlenen Honorarrichtlinien werden von mir beachtet.
Im Allgemeinen soll nur die für die Sitzung aufgewendete Zeit abgerechnet werden. Dabei soll der Höchstbetrag von EUR 80,-- pro 60 Minuten in der Regel nicht überschritten werden. Freiwillige Zuwendungen oder Spenden sind von den Einschränkungen unter Ziffer II.1-4 ausgenommen. Unter diese Richtlinie fallen auch telefonische Sitzungen.
3. Ich rechne nur Tätigkeiten ab, die in Gegenwart des Klienten erfolgen.
Abrechenbar sind demnach nicht: Fernheilung, Fürbitte in Abwesenheit des Hilfe-Suchenden. Denn beides sind Leistungen, deren Häufigkeit und Dauer der Klient nicht zuverlässig kontrollieren kann. Daher fallen telefonische Sitzungen nicht unter dieses Verbot. Für den Fall, dass ein Klient einen vereinbarten Sitzungstermin nicht wahrgenommen hat, darf keine Gebühr verlangt werden.
4. Ich verlange niemals Vorkasse.
Mit Vorkasse sind auch unbare Zahlungen gemeint, z.B. per Scheck oder Kreditkarte.
 
III Mein Verhältnis zu anerkannten Heilberufen
1. Ich bemühe mich um eine gute Beziehung zu allen in Heilberufen Tätigen und um Zusammenarbeit mit ihnen.
Der Behandelnde soll Ärzte und sonstige Heilberufe nicht verunglimpfen. Soweit möglich, strebt er Austausch mit Vertretern anderer Heilberufe an.
2. Es wird meinerseits nicht diagnostiziert, untersucht, therapiert oder sonst Heilkunde im gesetzlich definierten Sinne ausgeübt. Medikamente werden weder empfohlen noch verordnet, noch verabreicht. Ich weise darauf hin, dass die medizinische Betreuung weiterhin in die Hand des Arztes/ Heilpraktikers gehört; d.h. dass ich auch nicht abrate von: Arztbesuchen, Medikamenteneinnahmen, Therapien oder operativen Eingriffen.
Der Behandelnde sollte nicht den Eindruck erwecken, als könnte er Krankheiten zuverlässig und präzise erkennen. Allerdings erhalten viele Behandelnde intuitive Eindrücke über Art und Ursache von Beschwerden (z.B. über Aurasehen und -fühlen). Daher sollten sie Hinweise nur in allgemeiner Frageform geben (z.B. Haben Sie sich schon ärztlich untersuchen lassen?). Ebenso vermeiden sollten Behandelnde den Eindruck, als übten sie Therapie in dem Sinne aus, dass sie bestimmte Leiden kurieren. Behandelnde behandeln keine Krankheiten - sie betreuen Kranke. Dabei zielen sie nicht auf die Beseitigung konkreter Symptome oder zugrunde liegender Körperschäden, sondern betreiben eine ganzheitliche "Heilsorge" (s. I.4).
3. Ich verwende keine irreführenden Titel in der Berufsbezeichnung.
Der Klient darf vom Behandelnden nicht den Eindruck erhalten, dass dieser etwas darstellt, was er nicht ist. Ein falscher Eindruck kann z.B. durch das Tragen typischer Berufskleidung (weißer Kittel), das Führen gekaufter Titel oder eines akademischen Grades ohne Erlaubnis entstehen.
 
IV Toleranz
Grundsätzlich respektiere ich alle Kollegen, die im Rahmen dieser Richtlinien auf einer anderen Überzeugungsgrundlage arbeiten als ich.
Kein Behandelnder darf einen anderen aus weltanschaulichen Gründen verunglimpfen oder diffamieren. Davon unberührt bleibt das Recht auf freie Meinung; eigene Überzeugungen sollten aber in sachlicher Form vorgebracht werden, ohne persönliche Beleidigungen.
 
V Werbung
Jedwede Werbung geschieht mit der gebotenen Zurückhaltung und sollte in erster Linie der Information der Klienten dienen.
Werbung sollte z.B. nicht enthalten: Erfolgsversprechen; Verunglimpfungen anderer Methoden, Kollegen oder Vertreter anderer Heilberufe; Hinweise auf Dankschreiben, Auszeichnungen und Spezialisierungen auf bestimmte Krankheiten; sonstige irreführende Aussagen.
 
VI Schweigepflicht
Alle mir von Klienten anvertrauten persönlichen Informationen behandle ich streng vertraulich.
Einer Weitergabe in anonymisierter Form (d.h. ohne Angabe von Personalien) steht nichts entgegen - zum Beispiel im Rahmen des Informationsaustauschs mit Kollegen oder Angehörigen anderer Heilberufe.
 
VII Auskunftspflicht
Im Rahmen der Schweigepflicht bin ich bereit, Neun-Welten alle Details meiner Tätigkeit offen zu legen.
Diese Regel ist notwendig, damit bei Bedarf die Einhaltung des Kodex überprüft werden kann.
 
VIII Unterstützung der Ethik-Kommission
Wenn mir Verstöße gegen den Verhaltenskodex bekannt werden, weise ich den betreffenden Heiler in angemessener Form darauf hin. In solchen Fällen kann ich aber auch die „Ethik-Kommission“ um Hilfe und/ oder Unterstützung bitten.